Rücktrittsabsicherung des Kneipp-Kurhotel Förch

Buchen Sie Ihren Aufenthalt jetzt risikolos

Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder eine mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast - aus welchem Grund auch immer - einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weiter vermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Ursachen für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.

Laut § 535 BGB ist der Hotelier berechtigt, bei einem Reiserücktritt eine Entschädigung einzufordern.

Unsere Stornobedingungen gelten wie folgt:

bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos
29 Tage bis 21 Tage vor Reiseantritt werden 25%
20 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt werden 35%
14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt werden 55%
und 7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt werden 80%
des Übernachtungspreises mit Frühstück fällig.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie auf Anfrage schriftlich oder AGBs und lehnen sich an die Bedingungen der DEHOGA an.

Damit Sie vor solchen jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, bieten wir Ihnen über unser Kneipp-Kurhotel eine äußerst preiswerte Rücktrittskostenabsicherung an. Sie brauchen nur mit dem Überweisungsformular den angegebenen Betrag zu überweisen. Durch diesen Rücktrittsschutz entstehen Ihnen bei einer berechtigten Stornierung Ihres Aufenthaltes keinerlei Kosten. Sie haben keinerlei Arbeit und Probleme im Schadensfall, da die Schadensregulierung direkt von uns erledigt wird. Und nun hoffen wir natürlich mit Ihnen, dass Ihrer Kur bzw. Ihrem Urlaub nichts im Wege steht und daß Sie die schönste Zeit des Jahres bald hier verbringen können.

Wie kommt der Rücktrittsschutz zustande?

Spätestens 14 Tage nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung überweisen Sie den unten aufgeführten Betrag. Dadurch ist die Rücktrittsabsicherung für Sie abgeschlossen. Der Rücktrittskostenschutz besteht nur dann, wenn der Schutzbeitrag vor Eintritt eines Stornierungsgrundes (siehe unten) eingezahlt wurde.

Was ist abgesichert?.

Sämtliche Kosten, die durch eine Stornierung oder Reiseabbruch des Beherbergungsvertrages in unserem Hause entstehen. (Eine Selbstbeteiligung für Sie entfällt.)

Gründe für eine Stornierung Ihres Aufenthaltes!

Ein schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod des Vertragspartners oder eines Familienangehörigen, Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. Die Stornierung Ihres Aufenthaltes muß sofort nach Eintreten einer der oben genannten Gründe erfolgen.

Was kostet diese Rücktrittsabsicherung?

pro Person
€ 2,00 je Nacht

Diese Rücktrittversicherung ist ein sehr sinnvolles und günstiges Angebot unseres Hauses, bei dem Sie einfach "Ja" sagen sollten.