So klappt's mit der Kur in Bad Wörishofen

Durch den Beschluss der Bundesregierung im Juni 2021 wurde die ambulante Badekur erneut als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkasse aufgenommen. Somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die ambulante Vorsorgeleistung nach § 23 Absatz 2 SGB V in einem anerkannten Kurort.

Die ORIGINAL KNEIPP-KUR ist eine anerkannte medizinische Therapie, für die in der Regel eine Mindestdauer von 2-3 Wochen empfohlen wird. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber, welche Kurform und Dauer für Sie die Beste ist.

Die Schritte zur ambulanten Kneipp-Kur:

  • Bei der Krankenkasse Antragsformulare besorgen.
  • Vom Hausarzt ausfüllen lassen, dabei den Kurort (Bad Wörishofen) wählen und bei der Krankenkasse einreichen.
  • Bei Bedarf holt die Krankenkasse eine Stellungnahme des medizinischen Dienstes ein.
  • Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Ablehnungsbescheid erhalten, müssten Sie sofort schriftlichen Widerspruch einreichen.

Nach der Genehmigung der ambulanten Kneippkur:

  • Sie melden sich im Kurhotel Förch an.
  • Sie haben die freie Kurarztwahl.
  • Die Kosten für den Kurarzt werden voll übernommen.
  • Für die Anwendungen zahlen Sie 10%, zuzüglich € 10,00 je Verordnung (auch bei mehreren Heilmitteln pro Verordnung nur einmal € 10,00).