Rücktrittsabsicherung – Hotel Förch

Für Sie und uns klare Verhältnisse

Ein gebuchter Aufenthalt, ob Wochenende oder eine mehrwöchige Kur, stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast – aus welchem Grund auch immer einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weiter vermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig.

Dies gilt auch, wenn die Ursachen für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.

Laut § 535 BGB ist der Hotelier berechtigt, bei einem Reiserücktritt eine Entschädigung einzufordern.

Damit Sie vor solchen jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, bieten wir Ihnen über unser Kneipp-Kurhotel eine äußerst preiswerte Rücktrittskostenabsicherung an. Durch diesen Rücktrittsschutz entstehen Ihnen bei einer berechtigten Stornierung Ihres Aufenthaltes keinerlei Kosten. Sie haben keinerlei Arbeit und Probleme im Schadensfall, da die Schadensregulierung direkt von uns erledigt wird. Und nun hoffen wir natürlich mit Ihnen, dass Ihrer Kur bzw. Ihrem Urlaub nichts im Wege steht und das Sie die schönste Zeit des Jahres bald hier verbringen können.

Stornierung

Laut Reiserecht § 535 i (2) BGB ist der Hotelier berechtigt, bei einem Reiserücktritt eine Entschädigung einzufordern.

Unsere Stornobedingungen gelten wie folgt

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos
  • 29 Tage bis 21 Tage vor Reiseantritt = 25%*
  • 20 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt = 35%*
  • 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt = 55%*
  • 7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt = 80%*

*Prozent vom Übernachtungspreise mit Frühstück

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen lehnen sich an die Bedingungen der DEHOGA an.

Wie kommt der Rücktrittsschutz zustande?

Spätestens 14 Tage nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung überweisen Sie den unten aufgeführten Betrag auf folgendes Konto:

Kurhotel Förch
Genossenschaftsbank Unterallgäu eG
IBAN: DE30731600000000090085

Was kostet diese Rücktrittsabsicherung?

Pro Person und Nacht: 2,– Euro

Dadurch ist die Rücktrittsabsicherung für Sie abgeschlossen. Der Rücktrittskostenschutz besteht nur dann, wenn
der Schutzbeitrag vor Eintritt eines Stornierungsgrundes (siehe unten) eingezahlt wurde.

Was ist abgesichert?

Sämtliche Kosten, die durch eine Stornierung oder Reiseabbruch des Beherbergungsvertrages in unserem Hause entstehen. (Eine Selbstbeteiligung für Sie entfällt.)

Gründe für eine Stornierung Ihres Aufenthaltes

Ein schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod des Vertragspartners oder eines Familienangehörigen, Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. Die Stornierung Ihres Aufenthaltes muss sofort nach Eintreten einer der oben genannten Gründe erfolgen.

Sie haben noch Fragen?

Das Hotel Förch-Team steht für echte Herzenswärme. „Gäste die zu Freunden“ werden ist kein hohler Werbespruch, sondern gelebte Realität.

Unbeschwerte Tage und die Leichtigkeit des Seins sollen Sie in unserem 90 Bettenhaus, Ihrer Heimat auf Zeit, genießen.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen etwas Gutes tun dürfen! Gerne stehen wir Ihnen unter 08247 3960 für Auskünfte zur Verfügung.